Sie planen eine Sanierung, sind aber unsicher über die verfügbaren Möglichkeiten und Förderungen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Sanierungsbonus optimal nutzen können. Gebäudesanierung kann eine große Herausforderung sein. Unser erfahrenes Team unterstützt und begleitet Sie kompetent und effizient während des gesamten Prozesses. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsgespräch, um alle Optionen für Ihr Bauvorhaben zu besprechen.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Projekt!
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen über den Sanierungsbonus des Klimaschutzministeriums (Bundesförderung), der Landesförderung und die Links zu weiterführenden Informationen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die optimale Kombination von Energieberatung und passender Förderungsmaßnahmen zu finden.
Einzelbauteilsanierung
Sie müssen sich zuerst registrieren und anschließend online den Antrag stellen. Ab Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Endabrechnung zu übermitteln. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.
Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erhalten Sie direkt ein Auszahlungsschreiben, womit der Fördervertrag zustande kommt. Die Fördermittel werden dann auf Ihr Konto überwiesen.
Diese erfolgt direkt nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40%
Sie müssen den Antrag online stellen. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.
Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch die Bundesministerin erhalten sie einen Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderhöhe. Das Projekt muss bis spätestens 30.09.2025 (bei Antragsstellung im Jahr 2023) bzw. spätestens bis 30.09.2026 (bei Antragsstellung im Jahr 2024) fertiggestellt werden. Die vollständige Endabrechnungsunterlagen übermitteln Sie an die Kommunalkredit Public Consulting online.
Diese erfolgt nach positiver Prüfung der Endabrechnungsunterlagen. Die berechnete Förderhöhe wird Ihnen über ein Auszahlungsschreiben mitgeteilt.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Infos erhalten Sie unter: www.sanierungsbonus.atAlle Angaben ohne Gewähr!
Die Kombination der Bundesförderung mit diesen Landesförderungen ist möglich.
Infos erhalten Sie unter: www.energiesparverband.atAlle Angaben ohne Gewähr!
Umfassende Sanierung
Sie müssen sich zuerst registrieren und anschließend online den Antrag stellen. Ab Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Endabrechnung zu übermitteln. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.
Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch die Bundesministerin erhalten sie einen Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderhöhe. Zur Annahme des Förderungsvertrages muss die Annahmeerklärung unterschrieben und online übermittelt werden. Bei Antragsstellung im Jahr 2024 muss das Projekt bis spätestens 30.09.2027 fertiggestellt und die vollständigen Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit Public Consulting übermittelt werden.
Diese erfolgt nach positiver Prüfung der Endabrechnungsunterlagen. Die berechnete Förderhöhe wird Ihnen über ein Auszahlungsschreiben mitgeteilt.
Einzelbauteilsanierung Fenster
Sie müssen sich zuerst mit ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt online registrieren und den Antrag stellen. Ab Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Endabrechnung zu übermitteln. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.
Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch das Bundesministerium erhalten Sie direkt ein Auszahlungsschreiben, womit der Fördervertrag zustande kommt. Die Fördermittel werden dann auf Ihr Konto überwiesen.
Diese erfolgt direkt nach Genehmigung durch das Bundesministerium.
Antrag: Sie müssen den Antrag vor der ersten, rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausg. Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, ausschließlich online stellen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag:
Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen der Förderungsvorschlag, mit Möglichkeit zur Stellungnahme, übermittelt.
Nach der Fertigstellung Ihres Projektes müssen Sie die vollständigen Endabrechnungsunterlagen online übermitteln.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die optimale Kombination von Energieberatung und passender Förderungsmaßnahmen zu finden.
Anm.: Wir übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit oben angeführter Informationen keine Haftung. Alle Informationen sind vorbehaltlich allfälliger gesetzlicher Änderungen zu verstehen.
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