Nutzen Sie mit unserer Hilfe den Sanierungsbonus optimal!

Sanierungsbonus

Sie planen eine Sanierung, sind aber unsicher über die verfügbaren Möglichkeiten und Förderungen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Sanierungsbonus optimal nutzen können. Gebäudesanierung kann eine große Herausforderung sein. Unser erfahrenes Team unterstützt und begleitet Sie kompetent und effizient während des gesamten Prozesses. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsgespräch, um alle Optionen für Ihr Bauvorhaben zu besprechen.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Projekt!

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Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen über den Sanierungsbonus des Klimaschutzministeriums (Bundesförderung), der Landesförderung und die Links zu weiterführenden Informationen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die optimale Kombination von Energieberatung und passender Förderungsmaßnahmen zu finden.

  • Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden.
    Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden nur Privatpersonen. Das bedeutet, Sie müssen (Mit-) Eigentümer:in, Bauberechtige:r oder Mieter:in sein, um einen Sanierungsbonus beantragen zu können.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter sind als 15 Jahre.
  • Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.
  • Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort und pro Kalenderjahr in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.

Ablauf eines Förderungs-Prozesses

Einzelbauteilsanierung

Sie müssen sich zuerst registrieren und anschließend online den Antrag stellen. Ab Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Endabrechnung zu übermitteln. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erhalten Sie direkt ein Auszahlungsschreiben, womit der Fördervertrag zustande kommt. Die Fördermittel werden dann auf Ihr Konto überwiesen.

Diese erfolgt direkt nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40%

Sie müssen den Antrag online stellen. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch die Bundesministerin erhalten sie einen Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderhöhe. Das Projekt muss bis spätestens 30.09.2025 (bei Antragsstellung im Jahr 2023) bzw. spätestens bis 30.09.2026 (bei Antragsstellung im Jahr 2024) fertiggestellt werden. Die vollständige Endabrechnungsunterlagen übermitteln Sie an die Kommunalkredit Public Consulting online.

Diese erfolgt nach positiver Prüfung der Endabrechnungsunterlagen. Die berechnete Förderhöhe wird Ihnen über ein Auszahlungsschreiben mitgeteilt.

Was kann wie hoch gefördert werden – Bundesförderung

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Infos erhalten Sie unter: www.sanierungsbonus.at

Alle Angaben ohne Gewähr!

Was kann wie hoch gefördert werden – Landesförderung

Die Kombination der Bundesförderung mit diesen Landesförderungen ist möglich.

Infos erhalten Sie unter: www.energiesparverband.at

Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden.

Wer wird gefördert?

  • Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümer:innen bzw. deren bevollmächtigte Vertreter:innen gestellt werden. Private Wohnungseigentümer:innen können einen Förderungsantrag für eine Einzelbauteilsanierung Fenster stellen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau von mehrgeschoßigen Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und Reihenhausanlagen, die älter sind als 15 Jahre.
  • Förderungsfähig sind umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard bzw. guter Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.
  • Wird neben der Sanierung auch das alte fossile Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem ersetzt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen von „raus aus Öl“ – mehrgeschoßiger Wohnbau gestellt werden.

Ablauf eines Förderungs-Prozesses

Umfassende Sanierung

Sie müssen sich zuerst registrieren und anschließend online den Antrag stellen. Ab Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Endabrechnung zu übermitteln. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch die Bundesministerin erhalten sie einen Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderhöhe. Zur Annahme des Förderungsvertrages muss die Annahmeerklärung unterschrieben und online übermittelt werden. Bei Antragsstellung im Jahr 2024 muss das Projekt bis spätestens 30.09.2027 fertiggestellt und die vollständigen Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit Public Consulting übermittelt werden.

Diese erfolgt nach positiver Prüfung der Endabrechnungsunterlagen. Die berechnete Förderhöhe wird Ihnen über ein Auszahlungsschreiben mitgeteilt.

Einzelbauteilsanierung Fenster

Sie müssen sich zuerst mit ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt online registrieren und den Antrag stellen. Ab Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Endabrechnung zu übermitteln. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach positivem Abschluss und Genehmigung durch das Bundesministerium erhalten Sie direkt ein Auszahlungsschreiben, womit der Fördervertrag zustande kommt. Die Fördermittel werden dann auf Ihr Konto überwiesen.

Diese erfolgt direkt nach Genehmigung durch das Bundesministerium.

Wer wird gefördert?

  • Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter sind als 20 Jahre wie z.B. umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster, etc. Fassaden- und Dachbegrünungen
  • Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Ablauf eines Förderungs-Prozesses

Antrag: Sie müssen den Antrag vor der ersten, rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausg. Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, ausschließlich online stellen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag:

  • Energieausweis für „Nicht-Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung
  • Fassaden- und Dachbegrünung: Techn. Datenblatt
  • Gebäude im Ortskern: Bestätigung Ortskern
  • Kostenschätzungen für anerkennbare Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfs
  • Bericht des Kreditinstituts bei einer Investition über € 500.000,-

Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter:innen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen der Förderungsvorschlag, mit Möglichkeit zur Stellungnahme, übermittelt.

  • Ab der Bestätigung des Eintreffens Ihres Antrages bei der Kommunalkredit Public Consulting können Sie Ihr Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten.
  • Genehmigung: Nach der Projektprüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting berät die zuständige Kommission und empfiehlt ihn der Bundesministerin. Nach deren Genehmigung erhalten Sie den Förderungsvertrag.
  • Zur Annahme des Förderungsvertrages muss die Annahmeerklärung unterschrieben und online übermittelt werden.
  • Kostenschätzungen für anerkennbare Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfs
  • Bericht des Kreditinstituts bei einer Investition über € 500.000,-

Nach der Fertigstellung Ihres Projektes müssen Sie die vollständigen Endabrechnungsunterlagen online übermitteln.

  • Ihr Projekt muss bis zu dem im Föderungsvertrag festgesetzten Datum umgesetzt sein
  • Die Endabrechnung muss spätestens 6 Monate nach diesem Zeitpunkt vorliegen.
  • Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft. Rechtliche Grundlagen finden Sie hier
  • Wir empfehlen Ihnen die Energieberatung über unseren Partner
Einfach Energiesparen.at

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die optimale Kombination von Energieberatung und passender Förderungsmaßnahmen zu finden.

Anm.: Wir übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit oben angeführter Informationen keine Haftung. Alle Informationen sind vorbehaltlich allfälliger gesetzlicher Änderungen zu verstehen.

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